Damit die Übersetzung eines Dokuments, das aus fünf zu übersetzenden Worten und einer Adresse besteht, im Ausland legalisiert werden kann, braucht man:
- Einen am Landgericht öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer.
- Diesen in Person beim Notar, um den Übersetzung zu beglaubigen.
- Das Original und die Übersetzung dann beim Landgericht, am besten persönlich vorbeigebracht, um die Beglaubigung zu beglaubigen.
- Den ganzen Stapel Papier schickt man dann zur Botschaft (nicht dem Konsulat) des Zweitlandes, damit diese die Beglaubigung der Beglaubigung noch einmal beglaubigt und damit legalisiert.
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