Absurdistan

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Damit die Übersetzung eines Dokuments, das aus fünf zu übersetzenden Worten und einer Adresse besteht, im Ausland legalisiert werden kann, braucht man:
  1. Einen am Landgericht öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer.
  2. Diesen in Person beim Notar, um den Übersetzung zu beglaubigen.
  3. Das Original und die Übersetzung dann beim Landgericht, am besten persönlich vorbeigebracht, um die Beglaubigung zu beglaubigen.
  4. Den ganzen Stapel Papier schickt man dann zur Botschaft (nicht dem Konsulat) des Zweitlandes, damit diese die Beglaubigung der Beglaubigung noch einmal beglaubigt und damit legalisiert.
Fünf SEHR einfache Worte: Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand.

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