Namensanmaßung

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Sachen gibt's. Zum Beispiel Paragraphen, die man verschieden interpretieren kann. § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist so einer, denn der klärt die Sache mit der Namensanmaßung. Seltsam gehäuft gibt es in den letzten Tagen zwei Fälle, in denen Bloggern über jemanden geschrieben haben und deswegen jetzt aufgrund diesen Paragraphens angeschrieben werden. Zum einen war das beim Shopblogger das Sozialgericht Bremen, zum anderen beim Werbeblogger der Vater von Heidi Klum. Ich finde es ja in beiden Fällen etwas albern - weder in dem einen noch in dem anderen Fall wird der Name genutzt, um aktiv zu werben oder so zu tun, als wäre man die jeweilige Person. [via A Geeklife Live]

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This page contains a single entry by Dominik Schwind published on December 31, 2005 8:45 AM.

2005 - Dinge, die man fast wieder vergessen hätte - September was the previous entry in this blog.

Guten Rutsch is the next entry in this blog.

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